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Das teuerste Impressum - Teil 2

Nach dem Backup-Fiasko jetzt die Neuauflage des Artikels. Nachdem mich Richard darauf hingewiesen hat, dass in ein Blog-Impressum ebenfalls eine Telefonnummer gehört, hab ich gleich mal Google angeworfen und wild recherchiert.

Und tatsächlich - Das OLG Köln hat am 13.02.2004 unter AZ 6 U 109/03 entschieden, das in ein Impressum Telefon- oder Faxnummer gehören. Begründet wurde das Urteil damit, das laut TDG §6 KZ 2 die Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation gegeben sein muss.

Da in Deutschland mehr Menschen ein Telefon besitzen als EMail-Adressen, spricht die Gewichtung fürs Telefon - oder gibt man besser gleich die Mobilfunknummer raus? Auf jeden Fall hat der PHP Blogger als Vorbild gleich mal sein Impressum angepasst. (Um genau zu sein das sogar zweimal heute, 1 Mal vor dem Relaunch, und einmal danach :)

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