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Reicht jetzt doch die Email-Adresse im Impressum aus?

Wie Heise am 17.5.2008 berichtet hat, kann es soweit kommen: Der europäische Gerichtshof erlaubt u.U. die Verwendung einer Emailadresse als einzige Kontaktmöglichkeit im Impressum. Über diese Problematik hatte der PHP Blogger bereits häufiger informiert:

Wie Heise berichtet, wird die Grundsatz-Entscheidung sein, ob die Email-Adresse eine angemessen schnelle Kontaktaufnahme sein. Das riecht stark nach Eigenverantwortung.

Klar ist natürlich, das sich die Erreichbarkeit via Email in den letzten Jahren rasant gesteigert hat. Wer aber unter Umständen nicht schnell genug via Email erreichbar ist, kann mit einer Abmahnung rechnen oder muss einen weiteren Kontaktweg einrichten und anbieten. Wie schnell “schnell genug” nun genau ist, wird sicherlich andere Gerichte noch eine Weile beschäftigen ;)

Ich kann daher jedem nur weiterhin empfehlen, seine Telefonnumer und Adresse anzugeben, die im Zweifelsfall ohnehin über Denic-Einträge und Provider recherchierbar ist. Wer keine krummen Geschäfte macht, wird ohnehin kein Problem damit haben, seinen Usern Kontakt zu ermöglichen.

Wichtig scheint auf jeden Fall zu sein, das ein Kunde nach Vertragsabschluss weitere Kontaktmöglichkeiten wie Post und Telefon hat. Das beträfe dann vor allem Shop-Betreiber und andere Dienstleister. Die Frage bleibt natürlich, ob man nach Vertragsabschluss seine Kunden aktiv über weitere Kontaktmöglichkeiten informieren mus oder ob die Auszeichnung auf Briefpapier, Email-Footer und Rechnungen genügt und wie schnell eine Aushändigung nach Vertragsabschluss zu erfolgen hat.

Ist ein Vertragsabschluss überhaupt ohne zureichende Kontaktmöglichkeiten gültig? Fragen über Fragen. Die Zukunft wird’s klären.

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butzi meint dazu:

21. Mai 2008 um 14:27

Gilt das jetzt nur für den geschäftlichen Bereich?

Privat fällt es mir sehr schwer Reaktionszeiten einzuhalten, oft liegen Mails die ich nicht beantworten mag einige Wochen. Bei Briefen wäre es aber auch nicht viel besser :-)

timi meint dazu:

21. Mai 2008 um 14:29

Es geht sicher um rechtsrelevante Auskünfte - privat oder geschäftlich macht da kein Unterschied. Wenn das beantworten unkritischer Fragen etwas dauert, verliert man höchstens einen User - verurteilt werden kann man deshalb sicherlich nicht.

Otaku meint dazu:

26. Mai 2008 um 09:22

Kleinere Shop-Betreiber werden es mit Sicherheit begrüßen, dass Sie dann auf eine Telefonnummer im Impressum verzichten können. Es gibt sehr viele Einzelunternehmer, die ihr Geschäft von zuhause betreiben und keine extra Telefonnummer für Geschäftskorrespondenz besitzen. Und eine Telefonnummer, die man auch privat verwendet, möchte man nur ungern im Impressum stehen haben.
Natürlich bin ich der Meinung, dass es geradezu Pflicht sein sollte, einen extra Anschluß für das Unternehmen einzurichten, jedoch fehlt bei vielen kleineren Existenzgründern das Kapital dazu.

butzi meint dazu:

26. Mai 2008 um 16:27

Das Kapital sollte eigentlich kein Grund sein. ISDN ist ja inzwischen Standard bei den Anschlüssen und somit hat man ja mehr als eine Telefonnummer.
Man muss ja nur eine eigene für den geschäftlichen Verkehr einrichten und hoffen, dass man am Telefon eine Nummer nach Feierabend stummschalten kann.

timi meint dazu:

26. Mai 2008 um 16:31

Stimmt Butzi, wer eine Fritz Box hat, wie meiner einer (= großer FB Verfechter) kann auch eine Nachtschaltung definieren und nur bestimmte wichtige Rufnummern durchlassen…

Auch wenn es langsam als veraltet gilt ist das Fax übrigens nach wie vor ziemlich wichtig im Geschäftsverkehr. Nach langem weigern habe ich jetzt auch ein Fax eingerichtet (auf der 3. MSN Nummer).

Fazit: Wenn nicht gerade Kind und Frau eine eigene Rufnummer benötigen sollte bei einem modernen Anschluss (den ich mal bei einem Webshop-Betreiber voraussetze) immer mal eine Rufnummer abfallen *zwinker*

Baufinanzierung meint dazu:

22. April 2009 um 14:34

Ok, und wie sieht es jetzt im 2009 aus? ist es immer noch so? Reicht es mit Email?

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